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   BGH, 09.07.1963 - 1 StR 195/63   

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https://dejure.org/1963,5501
BGH, 09.07.1963 - 1 StR 195/63 (https://dejure.org/1963,5501)
BGH, Entscheidung vom 09.07.1963 - 1 StR 195/63 (https://dejure.org/1963,5501)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 1963 - 1 StR 195/63 (https://dejure.org/1963,5501)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der Darlegung von Revisionsgründen im Strafprozess - Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen fortgesetzter gemeinschaftlicher versuchter Nötigung in Tateinheit mit Beleidigung sowie wegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 28.05.1937 - 1 D 357/37

    Wann ist die Tat i. S. des § 46 Nr. 2 StGB. entdeckt?

    Auszug aus BGH, 09.07.1963 - 1 StR 195/63
    Seine Kenntnis muß soweit reichen, daß er den Erfolg der Tat verhindern oder daß auf seine Wahrnehmungen ein Strafverfahren gegründet werden kann (RGSt 62, 303, 305; 71, 242, 243; RG Rspr. 4, 37, 38; LK 8. Aufl. 1957 Anm. III 2 zu § 46 StGB).

    Die nur äußerliche Wahrnehmung der Tat ohne Erkenntnis ihrer strafrechtlichen Bedeutung, ja unter Umstanden selbst ein allgemeiner und unbestimmter Verdacht reichen allerdings zur Entdeckung noch nicht aus (RGSt 71, 242, 243; RG Rspr. 4, 37, 38).

  • RG, 16.10.1928 - I 563/28

    Unter welchen Voraussetzungen ist in den Fällen des § 163 Abs. 2 und des § 158

    Auszug aus BGH, 09.07.1963 - 1 StR 195/63
    Seine Kenntnis muß soweit reichen, daß er den Erfolg der Tat verhindern oder daß auf seine Wahrnehmungen ein Strafverfahren gegründet werden kann (RGSt 62, 303, 305; 71, 242, 243; RG Rspr. 4, 37, 38; LK 8. Aufl. 1957 Anm. III 2 zu § 46 StGB).
  • BGH, 12.03.1969 - 4 StR 516/68

    Strafbefreiung durch eigene Tätigkeit bei untauglichem Versuch - Voraussetzung

    Dieser andere braucht dabei nicht alle Einzelheiten erkannt zu haben, die zu einer abschließenden rechtlichen und tatsächlichen Beurteilung der Tat erforderlich sind, sondern nur, daß die (Versuchs-)Handlung eine Straftat irgendwelcher Art ist (vgl. RGSt 38, 402, 403; 71, 242, 243; BGH Urteile vom 5. Juni 1952 - 5 StR 445/52 - bei Dallinger MDR 1952, 530 und vom 9. Juli 1963 - 1 StR 195/63; Gutmann, Die Freiwilligkeit beim Rücktritt vom Versuch und bei der tätigen Reue, 1963 S. 224).
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